Awareness

Bei unserem Festival treffen unterschiedlichste Menschen aufeinander. Wo Menschen aufeinander treffen kommt es leider immer wieder zu übergriffigen, diskriminierendem Verhalten – sei es bewusst oder unbewusst. Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, Ageismus und Ableismus (ungerechtfertigte Ungleichbehandlung wegen einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung oder aufgrund von Lernschwierigkeiten) – oft bleibt vieles unkommentiert und wird nicht geahndet, was zu Gefühlen von Unsicherheit und Angst im öffentlichen Raum führt – gerade für BiPoC, FLINTA+ und LGBTQIA+. Es fehlt nicht nur vielmals das Bewusstsein was richtiges/falsches Verhalten bewirkt; zudem fühlen sich viele auch unsicher, wie sie reagieren sollen, wenn etwas passiert.

Besucher*innen und Helfer*innen sollten daher Informiert werden, um Handlungsstrategien zu entwickeln, die ermöglichen mit übergriffigem/diskriminierenden Verhalten umzugehen und im besten Fall schon zu vermeiden. Dadurch werden “safer spaces” ermöglicht, die einen Gewinn für alle Menschen darstellen.
In der Tätigkeit des Awareness-Teams ist es im präventiven Bereich oberster Grundsatz das Verständnis für die Situation von Betroffenen zu erzeugen. Insofern ist unser Handeln, soweit möglich, von Aufklären und Hinweisgeben geprägt. Dadurch verhindern wir Moralisieren als eine Form der psychischen Gewalt und Selbstüberhöhung.


Was ist Awareness?
To be aware heißt erstmal aufmerksam sein bzw. Bewusstsein haben und für Probleme sensibel sein. Awareness ist dabei ein Konzept, das sich mit respektvollem Verhalten miteinander beschäftigt. Es geht darum, sich gegenseitig zu unterstützen und einen Raum zu schaffen, in dem sich alle wohlfühlen können und keinerlei Übergriffe oder diskriminierendes Verhalten geduldet werden.

Dabei werden Grenzüberschreitungen individuell von den Betroffenen definiert: Welche Vorfälle dazu führen, dass sich Menschen angegriffen, missachtet, diskriminiert, verletzt, herabgewürdigt oder überfordert fühlen, wird nicht in Frage gestellt. Was für euch eine unbedenkliche Kleinigkeit darstellt, kann leider bei Anderen schon dazu führen, dass ihnen
dadurch die Freude am Feiern oder der Veranstaltung vergeht. Wenn ihr euch nicht sicher seid, ob euer Verhalten in Ordnung ist, empfehlen wir im Zweifelsfall: Lieber einmal zu viel als zu wenig nachfragen!


Grundsätze von Awarenes

1. Konsens bzw. Zustimmung

Individuelle Grenzen werden respektiert: Nein heißt immer nein! Und noch wichtiger: Nur ja heißt ja!
2. Definitionsmacht
Wo ein Übergriff beginnt, bestimmt immer die betroffene Person und sie hat das Recht zu  entscheiden, wie es nach dem Vorfall weitergeht.
3. Parteilichkeit
Die Wahrnehmung der betroffenen Person wird nicht in Frage gestellt – Solidarität steht an erster Stelle.

Atmosphäre
Beim „adriAkustik“ sollen sich alle Menschen/Gäste wohlfühlen und eine gute Zeit haben. Leider gibt es immer wieder Personen, deren Verständnis von „einer guten Zeit“ andere darin beeinträchtigt diese zu haben. Dies kann z. B. durch übergriffiges/grenzüberschreitendes und/oder diskriminierendes Verhalten geschehen. Solch ein Verhalten wird in bei unserem Festival und im Umfeld unseres Festivals nicht toleriert. Unsere Helfenden, die Techniker, der Einlass und natürlich die Security können jeder Zeit angesprochen werden, wenn ein übergriffiges/grenzüberschreitendes Verhalten beobachtet oder selbst erlebt wird. In allererster Linie sind jedoch die Menschen des Awareness-Teams immer ansprechbar und genau dafür da, sich dieser Probleme und vor allem ihrer Auswirkungen anzunehmen.

Eine geeignete Form der Kenntlichmachung des Awareness Teams wird in Abstimmung mit dem Veranstalter festgelegt. Diese sind den Helfenden, den Technikern, dem Einlass und der Security bekannt. Vorfälle können auch via Mail an helge@kulturdesign-borna.de gemeldet und über das Notfalltelefon unter der Nummer 01525-3983104 bekanntgegeben werden. Es wird zu unserem Festival ein Safeword (Christbaum) so kommuniziert, dass es jemensch kennen kann.

Bitte teilt unserem Awareness-Team alle Vorfälle, egal ob ihr diese nur beobachtet habt oder selbst betroffen seid, mit! Wir achten darauf, dass

- die Bewerbung unseres Festivals nicht sexistisch oder in anderer Weise diskriminierend gestaltet ist
- das günstigste Getränk alkoholfrei ist

- Leistungswasser umsonst verfügbar ist
- es Aushänge gibt, die auf unser Awareness Konzept hinweisen und die Gäste darauf hinweisen, auf ihre Getränke acht zu geben (K.O. Tropfen)

- es einen frei zugänglichen Rückzugsraum (ein Raum in den sich Gäste zurückziehen können denen es nicht gut geht) gibt der Vertraulichkeit für Gespräche bietet


Strukturen
Awareness Team
- Wir achten darauf, dass FLINTA* im Einsatz Awareness Team sind
- Im Awareness Team besprechen wir uns im Vorfeld des Festivals und vor jedem  Veranstaltungstag des Festivals
- Alle Menschen im Awareness Team sind nüchtern
- Wir sind für die Gäste ansprechbar bzw. über die Technik, den Einlass und die Security erreichbar
- Wir zeigen Präsenz auf dem Festival, d. h. unser Stand ist während der Konzerte permanent besetzt
- In engem Zusammenwirken mit der Security bemühen wir uns entstandene Situationen zu
lösen indem sich die Security um die Täter*innen und wir uns um die Betroffenen kümmern

 

Zur kontinuierlichen Gewährleistung unserer Dienstleistung wird unsere Präsenz wie folgt
erfolgen:
- Es auf dem Gelände einen „Awareness-Stand“. Dieser ist zugleich Anlaufpunkt und Informationsstand und ist ständig mit mindestens 2 Menschen besetzt wobei darauf geachtet wird das dabei eine FLINTA* ist.
- Eine Verantwortliche Person des Teams wird dem Veranstalter, der Security und den Sanis benannt.
- Zur Gewährleistung der Kommunikation werden die zur Verfügung gestellten
Funkgeräte benutzt. Daneben wird den Besuchenden die Möglichkeit der
Kontaktaufnahme über die Bekanntgabe der Handynummer des Notfalltelefons
gegeben.

Zuständigkeit des Awareness Teams
Das Awareness Team wird aktiv, wenn grenzüberschreitendes und/oder diskriminierendes Verhalten beobachtet wird, von anderen darauf hingewiesen wird oder von Personen in Bezug darauf um Hilfe gebeten wird. Dabei bemüht sich das Team ausschließlich um die Betroffenen.

Wir achten auch auf stark alkoholisierte und/oder unter Einfluss von Substanzen stehende Personen:
Wir sprechen sie an, fragen wie es ihnen geht. Wenn die Personen einen Pegel erreicht haben, die es ihnen nicht ermöglicht, vernünftig an der Veranstaltung teilzuhaben oder dazu führt, dass andere Gäste davon beeinträchtigt werden, schicken wir sie im Zusammenwirken mit der Security und den Sanis vom Festivalgelände. Wir sorgen dafür, dass diese Personen auch den Weg zu ihrer Unterkunft finden. Sollten die Personen nicht mehr ansprechbar sein, rufe wir in Abstimmung mit dem Veranstalter und den Sanis einen Rettungswagen.
Das Awareness Team greift bei Streitigkeiten ein. Dabei wird eng mit der Security zusammengewirkt. Hier achten wir auf Deeskalation: so versuchen wir, erst mit den Beteiligten zu sprechen. Wir gehen nie allein in eine Situation rein. Über Interventionen führen wir ein (anonymisiertes) Protokoll um den Veranstalter ein tägliches Update geben zu können und für eventuell später notwendige Rekapitulierungen.

Umgang mit besonderen Situationen
Dieser Punkt zeigt die Handlungsmöglichkeiten bei Situationen auf, in denen Personen während des Festivals mit grenzüberschreitendem und/oder diskriminierendem Verhalten sowie sexualisierter Gewalt konfrontiert sind. Dies können: Situationen sein, die das Awareness Team selbst beobachtet, Situationen die von anderen Personen beobachtet und dem Awareness Team gemeldet werden und Situationen bei denen betroffene Personen um Unterstützung bitten. Grundsätzlich gilt: Wir geben niemals der betroffenen Person die Schuld für übergriffiges/diskriminierendes Verhalten/sexualisierte Gewalt: Die betroffene Person definiert den Vorfall.


Wenn das Awareness Team eine Situation beobachtet oder eine Situation gemeldet wurde: - Fragen wir die betroffene Person nach ihrem Befinden (z. B. Ist alles ok? Geht es dir gut mit der Situation?) Dabei stellen wir zunächst offene Fragen.
- Wir erklären der betroffenen Person kurz, warum und was als Grenzüberschreitung wahrgenommen wurde bzw. dem Awareness Team gemeldet wurde.

- Wir beachten aber, dass die eigene Wahrnehmung bzw. das gemeldete Verhalten der betroffenen Person nicht aufgedrängt wird. Vielleicht nimmt sie die Situation ganz anders wahr, sie hat die Deutungshoheit.
- Möchte die betroffene Person keine Unterstützung, respektieren wir das. Wir bieten einen konkreten Ort an (z. B. den Awarenessstand), wo sie – auch später noch – Unterstützung bekommen kann, wenn sie es wünscht. Wir versuchen trotzdem, die Person ein wenig im Auge zu behalten, um im Zweifel noch einmal Unterstützung anbieten zu können und bitten die Security die übergriffige Person im Auge zu behalten.

Wenn die betroffene Person um Unterstützung durch das Awareness Team bittet: 

- Hören wir der betroffenen Person zu und nehmen sie ernst.
- Wir erklären, dass in der Unterstützung nur das passiert, was die betroffene Person wünscht.
Alles wird mit ihr abgesprochen.
 - Wir bieten Unterstützung an, z. B. ein Gespräch oder eine Möglichkeit, aus der Situation herauszukommen. Wir fragen sie, ob sie sich zurückziehen möchte (z. B. in den Rückzugsraum).
- Wir sind zurückhaltend mit Körperkontakt, es sei denn, er ist von der betroffenen Person
ausdrücklich gewünscht.
- Wir fragen die Person ob sie eine Vertrauensperson hinzuziehen möchte.
- Wir sind vorsichtig mit Fragen. Die betroffene Person soll nicht das Gefühl bekommen, sich rechtfertigen zu müssen. Vielleicht ist ihr auch unangenehm oder peinlich, was passiert ist.
- Wir lassen der betroffenen Person und uns viel Zeit (in Krisen ist „Tempo rausnehmen“ total wichtig).
- Wir bieten Möglichkeiten konkreter Unterstützung an.
- Wir beachten die Wünsche und Bedürfnisse der Person und stellen unsere eigenen hinten an (wenn sie z. B. Rausschmiss der beschuldigten Person wünscht, respektieren wir das denn wir üben in diesem Augenblick das Hausrecht aus). Wir sprechen es zudem mit der betroffenen Person und dem Veranstalter ab, wenn wir vorhaben die Polizei zu rufen (es ist wichtig, dass die betroffene Person die Kontrolle über die Situation hat).


Weitere Unterstützung kann z. B. sein:
- Wenn die betroffene Person bleiben möchte, klären wir mit ihr, was sie dafür braucht. Vielleicht möchte sie, dass immer jemand in ihrer Nähe ansprechbar ist oder dass andere Leute der beschuldigten Person eine Ansage machen die betroffene Person in Ruhe zu lassen oder dass die beschuldigte Person die Veranstaltung verlassen soll.
- Wir bieten an, dass die betroffene Person sich nicht selbst mit der beschuldigten Person auseinandersetzen muss, sondern dass dies jemand anderes für sie tun kann.

- Wir bieten professionelle Unterstützungsmöglichkeiten / weiterführende Beratungsstellen an.

- Wir kümmern uns darum, dass die betroffene Person sicher in ihre Unterkunft kommt, wenn sie gehen möchte.

Diese Möglichkeiten stellen einen Überblick dar und sind keinesfalls abschließend.


Unser Verständnis von Begrifflichkeiten
Grenzüberschreitendes/diskriminierendes Verhalten
Die Definition, ob eine sexualisierte oder diskriminierende Grenzverletzung vorgefallen ist, liegt einzig und allein bei der betroffenen Person. Jede betroffene Person kann für sich selbst sagen, was sie wann als Gewalt wahrnimmt. Gewalt wird aufgrund der persönlichen Geschichte, Gegenwart und Erfahrungen von Betroffenen unterschiedlich erlebt, eingeordnet und eingeschätzt. So können beispielsweise ungewolltes Anfassen, Antanzen oder aber auch konsequentes verbales Anbaggern von Personen als grenzüberschreitendes bzw. übergriffiges Verhalten wahrgenommen werden. Es gilt unabhängig davon, wie der sexualisierte Übergriff aussah: wenn eine betroffene Person eine Vergewaltigung oder eine sexualisierte Grenzverletzung so bezeichnet, dann entspricht dies ihrer Wahrnehmung und ist somit als diese Bezeichnung zu akzeptieren.
Doch nicht nur sexualisierte Grenzverletzungen könne dazu führen, dass sich Menschen auf einer Veranstaltung unwohl fühlen oder dem Awareness Team Bescheid sagen: Rassismus, Antisemitismus, Ageismus und Ableismus und/oder Anfeindungen von BiPoC, FLINTA+ und LGBTQIA+ Menschen kann von verbalen Beschimpfungen bis zu physischen Übergriffen reichen. Auch hier gilt: Wenn sich eine Person aufgrund ihrer sexuellen Identität, Hautfarbe und/oder Herkunft etc. von einer anderen Person angegriffen und diskriminiert fühlt wird die betroffene Person unterstützt und es wird sich ihr gegenüber parteilich verhalten.

Definitionsmacht
Unter Definitionsmacht versteht man das Konzept, dass – auf Grund von individuell verschieden erlebter und wahrgenommener Gewalt- nur von der betroffenen Person definiert werden kann, wann Gewalt anfängt, Grenzen überschritten werden und was als Gewalt wahrgenommen wird. Somit sollte auch das Benennen von Gewalt/einer Grenzüberschreitung durch die betroffene Person unter keinen Umständen infrage gestellt werden. Unabhängig davon, wie der Übergriff aussah oder wie ihr ihn vielleicht wahrgenommen habt: wenn die betroffene Person es als Gewalt/Übergriff bezeichnet ist dies unbedingt zu respektieren. Außerdem sollte der betroffenen Person auf keinen Fall durch z. B. Fragen nach Details des Übergriffs, ständiger Bitte um erneute Schilderung o. ä. die Wahrnehmungsfähigkeit abgesprochen werden.


Parteilichkeit
Unter Parteilichkeit müsst ihr euch einen Handlungsgrundsatz vorstellen, welcher zuallererst dafür da ist, der betroffenen Person Vertrauen zuzusichern. Dies ist besonders wichtig, da bei einem Vorfall, bei dem es zu grenzüberschreitendem Verhallten gekommen ist, Vertrauen meist verloren gegangen ist. Neben genommenem Vertrauen wurde auch ein zuvor als sicher empfundener Raum plötzlich zerstört. Diesen gilt es wiederherzustellen. Um dies zu schaffen, solltet ihr im wahrsten Sinne des Wortes Partei ergreifen, und zwar für die betroffene Person. Das heißt, ihr solltet euch auch innerlich auf die Seite der Person stellen und dies konsequent und aktiv nach außen richten. Eine „neutrale“ Haltung in einer solchen Situation ist praktisch nicht möglich und auch nicht sinnvoll. Sie schadet am Ende nur der betroffenen Person und beschützt die beschuldigte Person. Denn jede Art der Hinterfragung oder auch nur „nett gemeinte“ Nachfragen bringen die betroffene Person in eine Position, in der sie sich rechtfertigen muss und ihre Schilderung in Frage gestellt wird. Dies solltet ihr unter allen Umständen vermeiden! Solltet ihr merken, dass ihr euch nicht in der Lage fühlt, euch auf die Seite der betroffenen Person zu stellen und für sie Partei zu ergreifen, solltet ihr anderen Personen die Aufgabe übertragen und euch zurückziehen.

 

Definition Frau* und Mann*
Wir haben die Begriffe „Frau“ und „Mann“ mit Sternchen* markiert. Wie auch der Gender-Gap soll das Sternchen zugleich darauf hinweisen, dass es unterschiedliche Identitätskonzepte von Weiblichkeit und Männlichkeit sowie Menschen gibt, die sich nicht in der Zweigeschlechtlichkeit wiederfinden. Zugleich ist die Zweigeschlechtlichkeit als soziales Verhältnis wirkmächtig und muss benannt werden. Die Begriffe „Frau“ und „Mann“ bezeichnen nichts Natürliches, sondern sind Positionen in diesem Verhältnis.


Vertraulichkeit
Jegliche Umstände die dem Awareness Team im Zusammenhang mit einem Vorfall zur Kenntnis kommen unterliegen der strikten Vertraulichkeit. Nur betroffene Personen entscheiden darüber ob und in welcher Art und Weise Vorfälle nach außen kommuniziert werden.


Kollegiale Fallberatung/Supervision
Als Instrumente der Selbstreflexion und der eigenen Stabilität werden innerhalb des Awareness-Teams die kollegiale Fallberatung/Supervision genutzt.


BiPoC
Die Abkürzung "B(I)PoC" ist ein Begriff, der sich auf Schwarze, Indigene und People of Color bezieht. Mit dem Begriff sollen explizit Schwarze und indigene Identitäten sichtbar gemacht werden, um Antischwarzem Rassismus und der Unsichtbarkeit indigener Gemeinschaften entgegenzuwirken. Der Begriff soll die spezifische Gewalt, kulturelle Auslöschung und Diskriminierung hervorheben, die Schwarze und indigene Menschen erfahren. Außerdem versucht er die oben genannten Communities zu vereinen

FLINTA+
- F steht für Frauen. Damit ist jene Personengruppe gemeint, die sich als weiblich identifiziert.
- L in FLINTA+ steht für Lesben, also weiblich gelesene Menschen, die homosexuell sind. 

- I in FLINTA+ steht für Intersexuelle Menschen. Jemand, der intersexuell ist, weist von Geburt an biologisch sowohl weibliche als auch männliche Geschlechtsmerkmale auf.
- Mit dem N sind jene Personen gemeint, die Nicht-binär sind. Diese Personen identifizieren sich somit weder mit dem weiblichen Geschlecht, noch mit dem männlichen Geschlecht.
- T steht für Menschen, die Transgender sind oder für Transfrauen und –männer.
- A bezeichnet Menschen, die Agender sind. Das sind Personen, die kein Geschlecht haben. - Das Plus + steht für alle, die sich in der Bezeichnung in keinem der Buchstaben wiederfinden und in unserer patriarchalen Mehrheitsgesellschaft marginalisiert werden. Sprich: Nicht cis hetero männlich sind.


LGBTQIA+
"LGBTQIA+" ist eine Abkürzung der englischen Wörter Lesbian, Gay, Bisexual, Transsexual/Transgender, Queer, Intersexual und Asexual. Es ist also eine Abkürzung für lesbische,  schwule, bisexuelle, transsexuelle/Transgender-, queere, intersexuelle und asexuelle Menschen.